Promotionen
Informationen zum Zeugnis und den Promotionen
Ganzheitliche Beurteilung: Die Beurteilung der Lernenden richtet sich nach den Zielen des Lehrplanes. Dabei stützt sich die Gesamtbeurteilung nebst der Sachkompetenz auch auf die Beurteilung der Selbst- sowie der Sozialkompetenz. Alle drei Elemente bilden die Grundlage für den Promotionsentscheid.
Für die Promotion zählen in der Sachkompetenz:
a) an der Ober- und Realschule die folgenden vier Bereichsnoten:
- Sprache: Durchschnitt von Deutsch und Englisch, wobei Deutsch doppelt zählt
- Mathematik
- Mensch und Umwelt
- Gestalten, Musik, Sport
Lernende der Ober- und Realschule sind unter Vorbehalt von Artikel 11 Absatz 1 definitiv promoviert, wenn die Notensumme mindestens 16 beträgt und nicht mehr als ein Bereich ungenügend ist.
b) an der Sekundarschule die folgenden fünf Fach- bzw. Bereichsnoten:
- Sprache: Deutsch
- Fremdsprachen: Durchschnitt von Französisch und Englisch
- Mathematik, wobei diese Note doppelt zählt
- Mensch und Umwelt
- Gestalten, Musik, Sport
Lernende der Sekundarschule sind unter Vorbehalt von Artikel 11 Absatz 1 definitiv promoviert, wenn die Notensumme mindestens 24 beträgt und nicht mehr als ein Bereich ungenügend ist.